Homöopathie
nach Samuel Hahnemann

Vermitteln zirkulierende Antikörper wirklich Schutz?

Alle Impfstoffe für Europa werden durch die EMA (European Medicines Agency) in London zugelassen. Ihre Forderung nach einem Wirksamkeitsnachweis beschränkt sich einzig auf die Serokonversion. Diese Serokonversion beschreibt die Bildung von messbaren Antikörpern im Blut Geimpfter, die gleichgesetzt werden mit Schutzwirkung. Doch wissen wir in der Medizin schon seit vielen Jahrzehnten, dass zirkulierende Antikörper nicht gleichbedeutend mit Schutz vor einer Krankheit sind, was selbst dem Laien anhand kurzer Beispiele verständlich wird.

Herpes-Erkrankte entwickeln zirkulierende Antikörper gegen das Herpes-Virus. Dennoch kann der Herpes durch Schwächung des Immunsystems immer wieder aufflammen, bei Vielen reicht schon Ekel aus. Und das, obwohl Herpes-Antikörper nachweisbar sind. Derjenige, der HIV positiv ist, freut sich auch nicht darüber, zirkulierende Antikörper gegen das HIV zu haben.

Die messbaren Antikörpertiter nach Impfungen zeigen nur die Auseinandersetzung des Immunsystems mit den meist an Adjuvantien gekoppelten Antigenen auf. Ohne diese Adjuvantien käme es zu keiner Antikörperbildung.

Hier wird deutlich, dass das Immunsystem viel komplexer aufgebaut ist, und nicht ausschließlich durch einen Antikörperbildung funktioniert.

Dies wurde z.B. im Arznei-Telegramm April 2001 beschrieben [1]: "Auch durch Impfstoffe hervorgerufene Titeranstiege sind unzuverlässige Ersatzkriterien für die Wirksamkeit. Welchen Nutzen oder Schaden der Impfling zu erwarten hat, lässt sich aus solchen Befunden nicht ableiten."

Das RKI (Robert-Koch-Institut) schreibt: „Für manche impfpräventablen [durch Impfung verhinderbare] Krankheiten (z. B. Pertussis) existiert kein sicheres serologisches Korrelat, das als Surrogatmarker für bestehende Immunität geeignet wäre. Ferner lässt die Antikörperkonzentration keinen Rückschluss auf eine möglicherweise bestehende zelluläre Immunität zu.“ [2]

Prof. Heininger, ein langjähriges Mitglied der STIKO (ständigen Impfkommission) schreibt dazu: „Es ist weder notwendig noch sinnvoll, durch Blutentnahme und Antikörperbestimmung nach einer durchgeführten Impfung die Wirksamkeit zu bestimmen. Zum einen ist selbst durch eine Antikörperbestimmung keine zuverlässige Aussage über Vorhandensein oder Fehlen von Impfschutz möglich, zum anderen ist das einfach zu teuer.“ [3]

Krank trotz Impfung?

Als Beispiel dazu mag ein 14jähriger Junge angeführt sein, der in der Kindheit ausreichend grundimmunisiert worden war und eine Auffrischung gegen Tetanus ein halbes Jahr zuvor erhalten hatte, als er den Wundstarrkrampf entwickelte. Bei der Laboruntersuchung fand man so hohe Antikörper, dass er nach Definition der Antikörpertiter geschützt hätte sein müssen. War er aber nicht!

An diesem Beispiel sieht man, dass die Theorie der Antikörper als „schützende Zauberkugeln“ nicht stimmt. Das RKI prägte daraufhin den Begriff, der Nichtprotektiven (nichtschützenden) Antikörper. [4]

Gerade bei der Diskussion um die Masern, wird ja gerne viel Wind gemacht und auf den Sozialen Aspekt gepocht, dass man andere doch schützen würde. Bei einem Masern-Ausbruch war der Primärpatient dreimal (!) MMR-geimpft (alle anderen zweimal). Die Autoren gehen von einem sekundären Impfversagen aus.

https://www.cdc.gov/mmwr/volumes/67/wr/pdfs/mm6742a4-H.pdf

Was bedeutet das für den Impfling?

Da es keine wissenschaftlichen Untersuchungen gibt, wie häufig dieses Phänomen auftritt, dass Geimpfte nichtschützende Antikörper entwickeln, bleibt die Möglichkeit einer Erkrankung für jedes geimpfte Individuum gegeben. Ein vollständiger Impfpass und auch der Nachweis von Antikörper-Titern, wie er beispielsweise oft bei Röteln oder Hepatitis B gemacht wird, geben keine Garantie.

Könnten nichtschützende Antikörper die Situation erklären, dass nach Impfungen (z.B. gegen Masern, Mumps, Röteln oder Keuchhusten usw.) der Impfling zwar Antikörper aufweist, aber dennoch (an Masern, Mumps, Röteln oder Keuchhusten usw.) erkranken kann? Könnten sie (neben den angeblichen Mutationen, die den Impfschutz unterlaufen) für die Epidemien trotz hoher Impfquoten verantwortlich sein, bei denen nicht selten ein Großteil der Erkrankten ausreichend geimpft war?

In der legendären Reihenuntersuchung in Boston fanden Chen et al. 1990 heraus, dass es bei einem Masernausbruch auch unter 37 Geimpften mit nachweisbaren Antikörpertitern zu abgeschwächten Verläufen bei 70 % derjenigen mit einem Titer zwischen 1:120 (0,2 IU/ml) und 1:1052 (1,8 IU/ml) kam. Weitere 35 Personen, die einen Titer von über 1:1052 aufwiesen, erkrankten immer noch 11 (31%) mit abgeschwächten Symptomen.

Zirkulierende Antikörper allein vermitteln also keinen sicheren Schutz, das ist schulmedizinisches Wissen schon seit vielen Jahrzehnten. Hingegen beruht der Wirksamkeitsnachweis bei der Zulassung der Impfstoffe einzig auf den Nachweis der angeblich (manchmal?) schützenden Antikörper-Titer.

Diese Schädigungen müssen gemeldet werden. Lesen Sie hier weiter über die Meldepflicht der Impfschäden nach dem IfSG.

Zu den einzelnen Impfungen mit ihren Risiken und Nebenwirkungen klicken sie bitte hier!

Literaturhinweise

[1] http://www.arznei-telegramm.de/zeit/0104c.php3

[2] Epidemiologischen Bulletin (EpiBull) Nr. 30 / 2012 S.299

[3] U.Heininger „Handbuch Kinderimpfgung Handbuch Kinderimpfung: Die kompetente Entscheidungshilfe für Eltern 2004

[4] Epidemiologischen Bulletin 2008; 24:193-195

[5] Bull BAG 2003; Nr. 20: 328-333 21.02.2006

[6] http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/7747525