Homöopathie
nach Samuel Hahnemann

Meldepflicht und Meldebogen

In der Ärztezeitung 28.2.2012 war zu lesen, dass nun auch die Meldepflicht auf weitere impfpräventable Krankheiten erweitert werden soll. Darunter fallen nun neben Masern auch die zumeist völlig harmlos verlaufenden Kinderkrankheiten wie Mumps, Röteln, Windpocken und nun auch Keuchhusten. Die Notwendigkeit dazu ergab sich aus der Tatsache, dass immer häufiger Keuchhustenfälle unter auch kürzlich Geimpften auftraten. Lesen Sie dazu auch unter Pertussis-Keuchhusten! Das Robert-Koch-Institut erarbeitet nur noch die so genannten Falldefinitionen, dann wird die Meldepflicht zu einem neuen Gesetz. Was versucht man damit zu bezwecken. Einzig und allein, dass noch mehr gegen diese Krankheiten geimpft wird. 

Weniger Druck macht man bei den Meldungen von Impfreaktionen, die schon seit 2001 Pflicht sind. Die wenigsten wissen allerdings davon.

Die Meldepflicht von Impfreaktionen

Seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 2001 sind alle Ärzte, Heilpraktiker und Anhänger medizinischer Heilberufe in Deutschland verpflichtet, jeden Verdacht einer "über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung", bzw. "wenn nach einer Impfung auftretende Symptome in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Impfung stehen könnten und über eine Impfreaktionen hinausgehen" an das Paul-Ehrlich-Institut bzw. an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Diese Meldungen zu den Impfkomplikationen werden in einer Datenbank für Impfschäden der öffentlichen Einsicht seit Mai 2007 zur Verfügung gestellt. Die Meldung ist einfach und nimmt höchsten 2-3 Minuten in Anspruch, wenn man den Meldebogen des PEI dazu benutzt.

Gemeldet werden müssen Impfschäden, die über harmlosere Impfreaktionen, wie Rötung, Schwellung, Schmerzen an der Injektionsstelle hinaus gehen.

Bei Missachtung der Meldepflicht und unterlassenen Meldungen drohen Strafen bis 25.000 Euro. Wenn ein Impfgeschädigter den Arzt auf eine Schädigung aufmerksam macht und dieser keine Meldung macht, droht dem Arzt eine Anzeige.

Lesen Sie hier weiter, was Sie bei einem Verdacht auf einen Impfschaden beachten sollten und wie die Rechtliche Situation in Deuschland ist lesen.