Homöopathie
nach Samuel Hahnemann

Diphtherie-Tetanus-Keuchhusten-Polio-Impfstoffe

 

http://akdae.de/Arzneimittelsicherheit/DSM/Archiv/2014-12.html

05.05.2014 – Tetravac sollte ab dem fünften Lebensjahr nicht als Auffrischimpfung nach erfolgter Grundimmunisierung angewendet werden!

Tetravac® ist zugelassen zur aktiven Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Poliomyelitis (drei Impfungen ab einem Alter von zwei Monaten im Abstand von jeweils vier bis acht Wochen) sowie zur Auffrischimpfung im zweiten Lebensjahr (sechs bis zwölf Monate nach der dritten Impfstoffgabe). Ab einem Alter von fünf Jahren sollte Tetravac® nicht mehr verabreicht werden, da gemäß den Empfehlungen der STIKO ab dem sechsten Lebensjahr nur noch Impfstoffe mit reduziertem Diphtherie-Toxoid-Gehalt zur Anwendung kommen sollen. Als Auffrischimpfung in diesem Alter sind in Deutschland Repevax® (ab einem Alter von drei Jahren) und Boostrix® (ab einem Alter von vier Jahren) zugelassen. Tetravac® enthält eine zehnfach höhere Konzentration an Diphtherie-Toxoid (20 I.E versus 2 I.E) und eine zweifach erhöhte Konzentration an Tetanus-Toxoid (40 I.E versus 20 I.E).